Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ANDCORE UG (haftungsbeschränkt)
§1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der
ANDCORE UG (haftungsbeschränkt)
Schillerstraße 20
99423 Weimar
Deutschland
– nachfolgend „ANDCORE“ –
gegenüber ihren Auftraggebern.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung, es sei denn, ANDCORE hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2. Zielgruppe / Kein Verbrauchergeschäft
(1) Die Leistungen von ANDCORE richten sich ausschließlich an Unternehmen, Organisationen, juristische Personen sowie selbstständig tätige Auftraggeber im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
(2) Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, die Leistungen von ANDCORE ausschließlich im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit in Anspruch zu nehmen.
§3. Vertragsgegenstand und Leistungscharakter
(1) ANDCORE erbringt Leistungen in den Bereichen:
organisationale Diagnose,
Unternehmens- und Organisationsberatung,
Transformations- und Veränderungsbegleitung,
Workshops, Moderationen und Simulationen,
Leadership- und Executive-Coaching.
(2) Gegenstand der Leistung ist die fachgerechte Erbringung einer Beratungs-, Analyse- oder Begleitungsleistung, nicht das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen oder sonstigen Erfolgs.
(3) Empfehlungen, Einschätzungen und Arbeitsergebnisse stellen Entscheidungsgrundlagen dar. Die Verantwortung für Entscheidungen und deren Umsetzung verbleibt beim Auftraggeber.
§4. Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung
(1) Umfang, Zielsetzung, Vorgehen, Zeitrahmen und Vergütung werden jeweils individuell schriftlich (z. B. Angebot, Auftrag, Leistungsbeschreibung) vereinbart.
(2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(3) Die Leistung gilt als erbracht, wenn die vereinbarten Analysen, Bewertungen, Empfehlungen oder Formate durchgeführt und dem Auftraggeber vorgestellt bzw. übergeben wurden – unabhängig von einer späteren Umsetzung.
§5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist ANDCORE berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
§6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Leistungserbringung durch angemessene Mitwirkung zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten von ANDCORE. Entstehende Wartezeiten können gesondert berechnet werden.
§7. Vertraulichkeit
(1) ANDCORE verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
§8 Schutz der Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche von ANDCORE im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten oder bereitgestellten Konzepte, Analysen, Modelle, Architekturen, Methoden, Präsentationen, Workshopunterlagen sowie sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht und verbleiben geistiges Eigentum von ANDCORE.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung im eigenen Unternehmen für die vertraglich vereinbarten Zwecke.
(3) Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Schulung, kommerzielle Nutzung oder anderweitige Verwertung – auch auszugsweise – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ANDCORE nicht zulässig.
(4) Insbesondere ist es nicht gestattet, die bereitgestellten Modelle, Architekturen, Methoden oder Workshopkonzepte selbst oder durch Dritte kommerziell zu verwerten, zu lizenzieren oder als eigene Beratungs- oder Trainingsleistung anzubieten.
(5) Bei wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen, in denen Inhalte oder Modelle von ANDCORE verwendet oder referenziert werden, ist ANDCORE als Urheber der jeweiligen Methodik angemessen zu benennen.
§9. Haftung
(1) ANDCORE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ANDCORE nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von ANDCORE, abrufbar auf dieser Website.
§11. Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die ANDCORE an der Leistungserbringung hindern oder diese erheblich erschweren, berechtigen ANDCORE, die Leistung für die Dauer der Behinderung zu verschieben.
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Kommunikations- oder Energieversorgung sowie Erkrankungen von Schlüsselpersonen.
§12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit zulässig – Weimar.
§13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Februar 2026